Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kund*innen des Korrektorats/Lektorats und Lisa Maria Höhne, Inhaberin von "Lektorat Meerblick". Die AGB werden von dem*der Kund*in durch die schriftliche Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.

 

II. Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Dienstleistung. Der Dienstleistungsvertrag wird durch eine schriftliche Annahme des Angebots, als gültig gewertet. Mit der Beauftragung kann eine Anzahlung der bestellten Dienstleistung fällig werden. In diesem Fall wird der Kunde vor Auftragserteilung darüber informiert und erhält eine separate Anzahlungsrechnung.

Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote. Nach Absprache zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmerin können auch Sonderleistungen beschlossen werden, deren Preis individuell beschlossen wird.


III. Finanzielles und Bezahlung

Zahlungsbedingungen: Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge erfolgen. Gemäß §19 Abs. 1 UstG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zusicherung, dass die Rechnung ohne Mehrwertsteuer bei Ihnen eintritt, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Als Zahlungsmittel steht dem Kunden die Direktüberweisung zur Verfügung. Die Bankdaten zur Überweisung werden der Rechnung entnommen. Eine Ratenzahlung darf nur nach eindeutiger Absprache mit der Auftragsnehmerin geleistet werden. In bestimmten Fällen behält sich die Auftragnehmerin vor, Teilzahlungen zu veranlassen, bevor die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.

Wenn das Manuskript für die Zweit-/Drittkorrektur um 10 Normseiten von der anfänglichen Normseitenanzahl abweicht, wird der Gesamtbetrag mit der neuen Normseitenanzahl angepasst.

Soll auf Wunsch ein weiterer Durchgang während der zu erbringenden Leistung oder anschließend durchgeführt werden, der nicht Teil des jeweiligen regulären Pakets ist, muss dies frühstmöglich kommuniziert werden. Anderenfalls kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, dass ihr Zeitplan ein weiteren Durchgang zulässt. Der Preis orientiert sich am zuvor vereinbarten Angebotspreis und kann nach Ermessen der Auftragnehmerin reduziert werden.

Die Auftragnehmerin verlangt für für umfangreichere Leistungen eine Anzahlung in Höhe von 25 %. Erst wenn die gewünschte Anzahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin eingegangen ist, wird sie mit der beauftragen Leistung beginnen.

 

IV. Auftragsabbruch

Ohne entstehende Kosten können beide Parteien bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen vom Auftrag zurücktreten. Bei Auftragsabbruch vor Beginn der Arbeiten ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Betrages zu berechnen. Bei Auftragsabbruch durch den*der Auftraggebers*in während der Arbeit ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, 50 - 100 % vom vereinbarten Gesamtbetrag zu berechnen.

 

V. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Lektorat:
Bei Beauftragung eines Lektorats bin ich für die Überprüfung des Inhalts und/oder Stils Ihres Textwerkes verantwortlich. Die Änderungsvorschläge müssen nicht übernommen werden, so trägt der/die Autor*in selbst die Verantwortung über etwaige Fehler, die aus der Nichtübernahme resultieren. Dem/Der Autor*in ist bekannt und er/sie erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe stilistische Fehlermenge im Ausgangstext das genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an stilistischen Ungenauigkeiten und Fehler im Text verbleiben kann.
Korrektorat:
Bei Beauftragung eines Korrektorats bin ich für die Überprüfung von Textwerken hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (Korrektorat) verantwortlich. Die Änderungsvorschläge müssen nicht übernommen werden, doch trägt der/die Autor*in selbst die Verantwortung über etwaige Fehler, die aus der Nichtübernahme resultieren. Dem/Der Autor*in ist bekannt und er/sie erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe stilistische Fehlermenge im Ausgangstext das genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an stilistischen Ungenauigkeiten und Fehler im Text verbleiben kann.

Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller von dem*der Auftraggeber*in verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und bei der Dienstleistung, die ein Lektorat beinhaltet, ebenso die höchstmögliche Reduzierung von inhaltlichen Fehlern bzgl. Logik, Stil, Figuren, Handlung und Aufbau und bei beratenden Dienstleistungen (Manuskript-Check, Exposé Check) ein möglichst hilfreiches und professionelles Feedback zu geben. Dies bedeutet, dass der/die Text/Vorlage des*der Auftraggebers*in im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den*die Auftraggeber*in nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. Dies erfolgt in der Regel über die Nachverfolgungs- und Kommentarfunktion von Microsoft Word Office.

 

VI. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der*die Auftraggeber*in dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von dem*der Auftraggeber*in zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem*der Auftraggeber*in unverzüglich mit.
(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den*der Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist.
(4) Die Lieferung des korrigierten Ausgangtextes entspricht ausschließlich dem digitalen Versandformat als docx-Datei.

(5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der*die Auftraggeber*in.

 

VII. Höhere Gewalt & Krankheit
Für den Fall der höheren Gewalt und Krankheit hat die Auftragnehmerin den*die Auftraggeber*in unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den*die Auftraggeber*in, vom Vertrag ohne Widerrufsfrist zurückzutreten. Der*Die Auftraggeber*in hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

VIII. Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem*der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail) leider nicht garantiert werden. Im Interesse des*der Kund*in ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.